Wer ein Wespennest in der Nähe der eigenen Wohnung oder rund ums Haus entdeckt, sollte Ruhe bewahren, denn längst nicht alle Wespen sind für Menschen störend oder gefährlich. Zum Nest selbst sollten Sie Abstand halten und das Einflugloch niemals verschließen. Im Umkreis von zwei bis drei Metern sollten Sie hektische Bewegungen vermeiden, um die Wespen nicht zu reizen.
Führen Sie keine eigenmächtigen Wespenbekämpfungen durch! Sobald Sie sich einem Wespennest nähern, fühlen sich Wespen häufig angegriffen und verteidigen Ihr Wespennest. Ohne Schutzausrüstung sind Wespenstiche kaum zu vermeiden. Wespenstiche können lebensgefährlich sein! (z.B. bei einer Wespenallergie).
Alle Wespenarten stehen unter dem allgemeinen Naturschutz und dürfen nur mit einem besonderen Grund bekämpft werden (§39 BNatSchG = Bundesnaturschutzgesetz). Verstöße dagegen können je nach Bundesland mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Hornissen, Hummeln und alle Wildbienen stehen unter dem besonderen Artenschutz und dürfen ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde nicht bekämpft werden.
Nicht jedes Wespennest muss durch eine Wespenbekämpfung vernichtet werden.
Je nach Wespenart und Lage des Wespennestes ist ggf. auch eine Wespenumsiedlung möglich. Manchmal hilft auch schon eine einfache Absicherung des Wespennestes.

